Unsere Jugendhilfe-Einrichtungen
Rund-um-die-Uhr-Betreuung im DRK JUMA-Haus sowie in sieben sozialpädagogisch betreuten Trainingswohnungen.
Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach §42 SGB VIII und den Anschlusshilfen nach §34 und §§27/35 in Verbindung mit §41 SGB VIII bieten wir für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (UMA) unterschiedliche Wohnformen (Regelplätze, Clearingplätze, sozialpädagogisch betreute Trainingswohnungen) im Rahmen der Jugendhilfe an.
Deutsche Jugendliche ab 16 Jahren können im Rahmen der SBW-Wohnform (= sozialpädagogisch betreutes Wohnen) aufgenommen werden.
Insgesamt können wir derzeit 27 Jugendlichen ein neues Zuhause bieten.